Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
1. Allgemeines
Die folgenden Bedingungen gelten für alle bei uns eingegangenen Bestellungen, soweit keine anderen Auftrags-, Lieferungs- u. Zahlungsbedingungen mit uns vereinbart wurden. Alle Lieferungen erfolgen grundsätzlich nach diesen Bedingungen. Bei Auftragserteilung erkennt der Kunde unsere Bedingungen an, seine werden demzufolge ausgeschlossen.. Spätere mündliche Vereinbarungen müssen durch uns bestätigt werden.
2. Angebot u. Vertragsschluß
Kostenangebote sind freibleibend! Sämtliche Angaben über Maße und Beschaffenheit der Ware sind unverbindlich. Erst die Auftragsbestätigung bindet uns mit der Bestellung des Kunden, Kostenvoranschlägen u. Ratschlägen unserer Mitarbeiter.
3. Preise
Die von uns angegebenen Warenpreise gelten in Euro zuzügl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und verstehen sich ab Werk Rothenkirchen.Unsere Preise beruhen auf den Gestehungskosten zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung unter Berücksichtigung des vorgesehenen Liefertermins. Später eintretende Kostensteigerungen dürfen an den Besteller weitergegeben werden, an Nicht-Kaufleute jedoch nur bei Lieferzeiten von über 4 Monaten. Mehrkosten, die im Kundenbereich oder durch andere Vorgänge außerhalb unseres Einflusses verursacht werden, können jederzeit in Rechnung gestellt werden.
Stellt sich später heraus, daß die im Vertrag zugrunde gelegten Maße nicht den Maßen des Werkes entsprechen, ist unsere Firma berechtigt, die Preise entsprechend zu ändern. Nachträgliche Änderungen , verursacht durch den Kunden, werden nur vorgenommen, wenn der Auftrag noch nicht in der Produktion ist. Wurde mit dem Auftrag bereits begonnen, können Änderungen nicht mehr berücksichtigt werden, die dabei enstandenen Mehrkosten sind vom Besteller zu tragen.
4. Eigentumsvorbehalt
Stehen uns Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller zu, behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Sache vor. Sämtliche beweglichen Teile der von uns eingebauten Fenster bzw. Türen bleiben auch nach Einbau unser Eigentum. Sollte der Besteller mit der Zahlung in Verzug geraten, sind wir ermächtigt, das betreffende Grundstück zu betreten, die Teile sicherzustellen und auf Kosten des Bestellers an uns zu nehmen.Eine Weiterveräußerung der ware ist nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zulässig. Der Eigentumsvorbehalt ist dann weiterzuleiten. Weiterhin ist der Veräußerungserlös sowie die Rechte des Bestellers gegen seinen Abnehmer an uns weiterzuleiten. Auf Verlangen ist der Besteller verpflichtet, dies dem Abnehmer anzuzeigen und uns alle zur Rechtsverfolgung dienlichen Informationen zukommem zu lassen. Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte muß uns der Besteller unverzüglich benachrichtigen.
5. Zahlungsverzug
Werden Zahlungen verspätet geleistet, so berechnen wir ab dem Tage nach Fälligkeit Fälligkeitszinsen in Höhe von mindestens 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz. Alle gewährten Rabatte werden mit Eintritt des Zahlungsverzugs sofort hinfällig. Eventuelle, weitere Lieferungen an den Kunden können von uns solange einbehalten werden, bis die Zahlung erfolgt, ein Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen. Bei Terminverschiebungen aufgrund mangelnder Zahlungen ist der Besteller verpflichtet, die bereits fertiggestellte Ware nach Ausgleich der fälligen Rechnungen abzunehmen.
6. Lieferfrist und Liefertermin
Die von uns angegebene Lieferzeit ist nur annähernd und unverbindlich, sie wird jeweils in Kalenderwochen angegeben. Die Lieferzeitangaben werden möglicht eingehalten. Verzögerungen der Lieferung berechtigt weder zu Schadenersatzforderung noch zum Rücktritt des Vertrags. Teillieferungen sind zulässig. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Macht und Einflußmöglichkeiten liegen, z..B.: Betriebsstörungen, Verzögerung in derAnlieferung von Rohstoffen usw.
7. Rücktritt
Tritt der Besteller vom erteilten Auftrag zurück, so ist er uns gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet. Dem Besteller steht es frei nachzuweisen, daß kein Schaden entstanden ist.
8. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind spätestens innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig, falls nicht andere Bedingungen vereinbart wurden. Es gelten Zahlungen in Bargeld, Überweisungen und Schecks unter Vorbehalt rechtzeitiger Einlösung. Als Zeitpunkt für die Zahlung gilt die Gutschrift auf unserem Konto. Wechsel als Zahlungsmittel werden nicht akzeptiert. Der Zahlungsanspruch beginnt mit Vertragsabschluß. Die Zahlung hat auf den auf unseren Rechnungen ausgewiesenen Konten oder an berechtigte Personen zu erfolgen. Stellt der Besteller Mängel an unserer Ware fest, so kann er nur die Zahlung hinsichtlich des betreffenden Teils verweigern.
9. Gewährleistung und Schadenersatz
Geringfügige Abweichungen der gelieferten Ware von der Bestellung in Farbe, Maß und Ausführung gelten nicht als Mängel, deren Beseitigung verlangt werden könnte. Wir haften nicht für Abweichungen, die sich event. aus dem vorgelegten Muster bzw. Prospekt und den tatsächlichen Eigenschaften der Ware ergeben. Bei ordnungsgemäß gerügten Mängeln verpflichten wir uns zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Das Recht auf Wandlung wird ausgeschlossen, da unsere Produkte Maßanfertigungen darstellen. Sollten wir zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nicht in der Lage sein, ist der Kunde zu einer Minderung des Preises berechtigt, jedoch nicht zu einem darüber hinausgehenden Schadenersatz. Der Kunde muß jede Lieferung auf erkennbare Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen überprüfen. Alle Beanstandungen sind sofort, spätestens 2 Wochen nach erfolgter Lieferung, in jedem Fall aber vor Weiterverarbeitung bzw. Einbau in schriftlicher Form anzuzeigen. Spätere Mängelanzeigen sind ausgeschlossen.
Für von uns verwendete Materialien gilt die von unseren Lieferanten geleistete Gewähr. Wir stehen dem Besteller im Rahmen dieses Vetrages u. auch außervertraglich für grob fahrlässiges Verschulden unserer leitenden Angestellten ein. Leichte Fahrlässigkeit unserer Angestellten sowie grobe u. leichte Fahrlässigkeit von sonstigen Erfüllungsgehilfen haben wir, soweit es die Erfüllung unserer Gewährleistungspflichten betrifft, ebenso nicht zu vertreten, wie während eines Verzuges eintretenden verschuldensunabhängige Ereignisse. Im Haftungsfall ersetzen wir den Schaden des Kunden in dem Umfang, wie für uns bei Vertragsabschluß absehbar war. Der Besteller verpflichtet sich bei Vertragsabschluß, uns auf besondere Risiken hinzuweisen. Entgangener Gewinn oder mittelbarer Schaden ist von uns nicht zu erbringen. Wir der Besteller durch Dritte wegen eines Produktfehlers der von uns gelieferten Waren auf Schadenersatz in Anspruch genommen, besteht für den besteller gegen uns kein Ausgleichsanspruch, es sei denn, er kann den Beweis dafür führen, daß der Produktfehler auf ein grob fahrlässiges Verschulden unserer leitenden Angestellten zurückzuführen ist. Auch insoweit haben wir leichte Fahrlässigkeit von sonstigen Erfüllungsgehilfen nicht zu verantworten.
Werden wir durch Dritte wegen eines Produktfehlers der von uns an den Besteller gelieferten Ware auf Schadenersatz in Anspruch genommen, ist der Besteller uns gegenüber zum vollen Ausgleich verpflichtet., soweit er nicht den Beweis dafür führen kann, daß der Produktfehler auf ein grob fahrlässiges Verschulden unserer leitenden Angestellten zurückzuführen ist. Auch in diesem Fall haben wir leichte Fahrlässigkeit von sonstigen Erfüllungsgehilfen nicht zu vertreten.
Der Besteller muß uns sofort schriftlich informieren, wenn ein Dritter gegen ihn Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf einen Produktfehler im Zusammenhang mit der von uns gelieferten ware zurückzuführen ist. Unterläßt er dies, verliert er auch die Ausgleichansprüche, die ihm aufgrund grob fahrlässigen Verschulden unserer leitenden Angestellten zustehen würde. Mängel berechtigen nicht, die zahlung zu verweigern, sondern nur dazu, einen dem Mangel entsprechenden Teil der Vergütung beim Amtsgericht Auerbach zu hinterlegen.
10. Montage
Notwendige Geräte, Gerüste, Anschlüsse für elektrische Geräte, sowie Wasser und Strom sind bauseits ohne Berechnung zu stellen. Montagen erfolgen grundsätzlich erst, wenn die Örtlichkeiten ein ungehinderten Arbeiten zulassen. Wird unsererseits Demontage in Altbauten ausgeführt, so trägt der Besteller das Risiko Schäden an Putz, Mauerwerk, alten Fenstern u. Fensterbänken sowie am Wohnungsinventar, ausgenommen bei grober Fahrlässigkeit oder vosätzliche Handlung der Monteure. Werden im Vertrag Abdicht- u. Verputzerarbeiten zwischen Fenster und Mauerwerk nicht vereinbart, sind sie demzufolge in unseren Montageleistungen nicht enthalten.
Werden Rolläden oder jalousien bauseits entfernt u. angepaßt, so sind diese vor Montagebeginn zu entfernen. Ist dies nicht gegeben, so werden diese gegen Berechnung von uns entfernt u. auf Wunsch angepaßt.
11. Leistungsstörungen
Sollten beim Eintreffen des Montagetrupps unserer Firma durch Umstände, die diese nicht zu vertreten hat, das Aufmaß, die Montage o.ä. nicht durchgeführt werden, so ist der Kunde verpflichtet der Firma Deyzac die Kosten der vergeblichen Anfahrt u. den entstandenen Arbeitsaufwand im Stundenlohnnachweis zu ersetzen. Kann eine bestellte Anlage durch einen von unserer Firma nicht zu vertretenden Umstand nicht komplett eingebaut werden, so hat die Abnahme des eingebauten Teils des Auftrags zu erfolgen, ebenso die Zahlung.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Sitz unseres Herstellungswerkes in Rothenkirchen gilt als der Erfüllungsort für die von uns zu erbringende Leistung. Gerichtsstand ist Auerbach. Dies gilt auch für Prozesse nach einem Rücktritt vom Vertrage. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt jedoch nur für Kaufleute u. ausländische Vertragspartner sowie für juristische Personen des öffentlichen Rechts u. öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Auf die Rechtsbeziehung zwischen den Parteien findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
13. Schlußbestimmungen
Sollten aus irgendeinem Grund einzelne Punkte aus diesen Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt. Diesbezüglich tritt anstelle der Lücke eine andere angemessene Regelung, die rechtlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten, wäre der Punkt bedacht worden. Weiterhin erhält der Kunde die Information, daß sämtliche persönliche Daten, die zum Abschluß eines Vertrag notwendig sind, im Sinne des Bundesdatengesetztes, gespeichert werden.
Tischlerei Henri Deyzac